Verkehrsrecht

Personen am Unfallort rufen RechtsanwaltWir setzen Ihre Ansprüche durch. Nach einem Unfall bestehen beim Geschädigten vielfältige Ansprüche wie Reparaturkosten, Mietwagenkosten, Nutzungsausfall, Wertminderung und bei Personenschäden Schmerzensgeld und unfallbedingte Aufwendungen oder Verdienstausfall. Oft ist es für den Laien gar nicht einfach zu durchschauen, welche Ansprüche in welcher Höhe bestehen. Wir helfen Ihnen hier, den Durchblick zu bewahren.

Durch unabhängige Sachverständigengutachten und eine gute anwaltliche Vertretung ist gewährleistet, dass Sie die Ihnen zustehenden Gelder auch erhalten werden. Wichtiger Hinweis: Unsere Beauftragung ist bei alleinigem Verschulden des Unfallgegners oder einer Rechtsschutzversicherung für Sie kostenfrei.

Sie haben schon eine Abrechnung der Versicherung erhalten und diese erscheint Ihnen zu niedrig? Gerne prüfen wir die Schadensabrechnung der Versicherung. Vereinbaren Sie hierzu einen Termin mit RA Konstantin Matzner.

Aber auch in Fragen des Ordnungswidrigkeitenrechts, d. h. im Falle eines Geschwindigkeitsverstoßes, eines Rotlichtverstoßes (Überfahren einer roten Ampel), des Nichteinhaltens des Mindestabstandes etc. beraten wir Sie gerne. Dazu gehören auch die Fragen rund um Punkte im Fahreignungsregister, früher Verkehrszentralregister genannt, deren Folgen und die Frage, wie Sie diese Punkte abbauen können oder ob ein drohendes Fahrverbot verkürzt oder ganz vermieden werden kann.

Wenn Sie einen Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid erhalten haben, rufen Sie uns an und nicht die Behörde!

Wir übernehmen ebenfalls gerne Ihre Vertretung im Verkehrsstrafrecht, z. B. bei Fahrten in fahruntüchtigem (Konsum von Alkohol oder Drogen) Zustand oder bei Verursachung schwerer Verkehrsunfälle mit Verletzten oder Todesopfern.

 

 

Kontakt

Rechtsanwaltskanzlei

Matzner 
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68165 Mannheim

T : 0621 - 97 888 20
F : 0621 - 43 827 59
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